Wir möchten, dass unsere Webseite für möglichst viele Menschen gut nutzbar ist. Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit besteht, achten wir auf eine benutzerfreundliche und klare Gestaltung.
Keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit
Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EU-Richtlinie 2019/882 müssen bestimmte digitale Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet werden.
Für diese Webseite besteht keine gesetzliche Verpflichtung, da:
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Keine digitalen Dienstleistungen über die Webseite erbracht werden (z. B. kein Shop, keine Online-Buchung)
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Die Webseite dient ausschließlich der Information über unseren Betrieb und unsere Leistungen
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Das Kontaktformular ist für allgemeine Rückfragen gedacht und stellt keinen automatisierten Kommunikationsprozess dar
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Es handelt sich nach wirtschaftlichen Kriterien um ein Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 3 BFSG
Freiwillige Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit
Auch ohne gesetzliche Pflicht haben wir folgende Punkte umgesetzt:
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Strukturierte Seitenaufteilung und einfache Navigation
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Verständlich geschriebene Texte
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Vergrößerbare Schrift über den Browser
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Alt-Texte für Bilder
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Responsives Design für alle Geräte
Kontakt für Hinweise zur Barrierefreiheit
Wenn Sie uns auf mögliche Barrieren hinweisen möchten, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
E-Mail: info@rowald.info


